Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsbedingungen für unsere Website und Dienstleistungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen radiant-visa (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Dienstleistungen im Bereich der Einrichtung und Betreuung hybrider Konferenzen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Durch das Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail gibt der Auftraggeber ein unverbindliches Angebot ab. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung. Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Anbieter rechtzeitig alle für die Durchführung der Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung.
Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für die Abstimmung mit dem Anbieter verantwortlich ist und befugt ist, Entscheidungen zu treffen.
Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen über 2.000 Euro netto ist der Anbieter berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu verlangen.
§ 6 Stornierung und Terminverschiebung
Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen:
- Bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: kostenfrei
- 15-29 Tage vor dem Termin: 50 % des Auftragswertes
- Weniger als 15 Tage vor dem Termin: 100 % des Auftragswertes
Terminverschiebungen sind nach Absprache möglich und werden individuell vereinbart.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Störungen, die auf höhere Gewalt, Handlungen Dritter oder technische Probleme außerhalb seines Einflussbereichs zurückzuführen sind.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 9 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Sofern im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtlich geschützte Werke entstehen, räumt der Anbieter dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein.
Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Juli 2026